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  • Profilbild Dominik Herbert

    Hallo leute
    Wie genau ist das in Bayern mit dem kunstköder angeln innerhalb der Schonzeit en Hecht und zander geregelt?
    Eigentlich müsste ich doch jetzt mit kunstköder auf zander angeln können und wenn ein Hecht beißt ihn wieder zurücksetzen oder?

    Allgemein sollte ich doch mini gummifisch (5cm) für Barsch auch immer nutzen dürfen oder?

    (natürlich weiß ich auch das das in verschiedenen Gewässern je nach Verein unterschiedlich sein kann, mir geht es hier allg um die Standart gesetzeslage)

    Danke schonmal:)

    21.02.21 15:56 0
  • Unbekannt

    Schaue mal ins Fischereigesetz und in eure Fischereiverordnung, dort sollte normalerweise alles drin stehen.

    21.02.21 16:43 0
  • Unbekannt

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    21.02.21 18:33 0
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  • Profilbild Mox

    Ich mache es mal kurz... es gibt in Bayern kein grundsätzliches Kunstköderverbot während der Schonzeit.

    Grüße und Petri

    21.02.21 19:07 1
  • Profilbild Dominik Herbert

    Danke schonmal
    Also wenn 8ch die gesetzeslage hier mit meinen begrenzten rechtsverständniss richtig interpretiere darf ich auf zander angeln während der Hecht geschont ist, muss aber hechte zurücksetzen...
    Soll heißen solange nichts auf der Karte steht geht weiter mit gummifisch

    21.02.21 19:28 2
  • Unbekannt

    👍🏼

    21.02.21 19:38 0
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  • Profilbild NatureFisher

    Wenn du jetzt beim angeln einen 25er Shad fischt, könnte es bei der Kontrolle eng werden. Es sei denn du willst wirklich auf Zander Fischen😉😅

    21.02.21 22:01 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Ja klar darfst du auf Zander mit Kunstködern weiter angeln!

    22.02.21 06:35 0
  • Profilbild Feline

    also bei vielen gewässern ist wärend der Hecht und Zander Schonzeit kunstköder verboten, des kannst du auch auf den Erlaubnis scheinen anschauen

    22.09.24 19:55 0
  • Profilbild ifishallday

    Der Thread ist von 2021, warum muss man den jetzt wieder ausgraben 🤦🏻.

    22.09.24 20:04 1
  • Profilbild Feline

    ifishallday, meine Absicht ist nicht was auszugraben sondern das Leute die sich jetzt 2024 den Post anschauen auch bemerken das es sich geändert hat.

    22.09.24 20:07 0
  • Profilbild Mox

    Es hat sich nichts geändert. Auch vor 3 Jahren gab es in einzelnen Gewässern Kunstköderverbote in der Schonzeit. Das regelt der Fischereirechtsinhaber in der jeweiligen Gewässerordnung. Aber am Fischereigesetz und der Fischereiverordnung hat sich das nicht geändert. Es gibt in Bayern nach wie vor kein generelles Kunstköderverbot in der Schonzeit.

    Grüße und Petri

    22.09.24 20:36 3
  • Profilbild Feline

    das es sich verändert hat war nur ne Vermutung weil ich damals noch nicht geangelt habe und damals noch keine Ahnung hatte, ich bin von den Aussagen der anderen ausgegangen dass es früher des nirgends gab.

    23.09.24 04:27 0
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