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  • Profilbild gouarsco

    Servus liebe Angel Freunde!
    Bin gebürtiger Hesse und heute war ich mal in Rhein Land Pfalz angeln…habe leider mit Spinner geangelt und wusste nicht, dass dort Kunstköderverbot gilt bis 31.05
    Hatte jemand schon einmal die selbe Situation?
    Könnt ihr mir sagen mit welcher Strafe ich rechnen könnte?

    Liebe Grüße

    24.05.23 18:46 0
  • Profilbild Toni79

    Ich glaube nicht das hier jemand eine Treffsichere Aussage macht. Es ist sehr stark vom Aufseher, Richter usw abhängig. Man sollte sich immer über die jeweiligen Gewässer erkundigen. Im Zweifelsfall auch mal bei der Behörde oder einen Angelladen anrufen. So mache ich es immer wenn ich im Netz nichts finde.

    VG

    24.05.23 19:57 1
  • Profilbild gouarsco

    Aufseher war eigentlich nett aber ganz ehrlich, er hätte ein Auge zu drücken können.
    Er hat mir geglaubt, dass es nicht mit Absicht war und hat gesehen ich bin sowieso Schüler und habe kein Geld in der Tasche…
    Zudem war ich 10 Minuten am Wasser und hatte sowieso nichts gefangen.
    Wenn ich was entnommen hätte, hätte er es gerne aufnehmen können, aber naja…

    24.05.23 20:02 2
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  • Profilbild Markus Jarzebowski

    trotzdem sollte man sich erkundigen wie die Bestimmungen sind, ich hoffe du hast was daraus gelernt

    24.05.23 20:05 7
  • Profilbild gouarsco

    Klar sollte man das, aber Menschen machen nun mal Fehler.
    Hätte er mich aufgeklärt wäre ich ja auch direkt wieder nach Hessen gefahren und hätte daraus gelernt, man muss nicht immer mit Strafen kommen, wenn man einsichtig ist

    24.05.23 20:07 1
  • Profilbild dänielmy

    Hallo,

    tut mir echt leid zu hören und bin voll bei Dir, dass man mal ein Auge zudrücken kann. Vor allem wenn man so geständig ist wie Du. Wenn du Pech hast, dann habe ich bei einer kurzen Recherche das gefunden:

    „Hast Du dich beim Angeln im schönen Rheinland-Pfalz nicht an das Landesfischereigesetz gehalten, droht Dir nach § 62 “Ordnungswidrigkeiten” eine Strafe von bis zu 5.000 €. Schlimmstenfalls wird das Vergehen sogar als Straftat gewertet (vgl. §293 StGB) und kann mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft werden.“

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    Wünsche Dir alles gute und hoffe das nichts kommt.

    24.05.23 20:10 3
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  • Profilbild Markus Jarzebowski

    ich finde schon, da man da meistens daraus lernt 🤷‍♂️ es ist wie mit Autofahren ohne Lappen, auch wenn man bei Kontrolle einsichtig ist, muss es bestraft werden. ich finde es gut das es so ist, sonst würde jeder machen was er will ohne Rücksicht auf Verluste. nichts desto trotz, wünsche ich dir eine nicht zu hohe Strafe

    24.05.23 20:12 10
  • Profilbild gouarsco

    Ich denke das bezieht sich auf das schwarzangeln.
    Wer entscheidet letztendlich die Strafe?
    Macht das die untere Fischereibehörde?
    Wenn ja, würde ich mich mal bei denen melden und nett fragen, ob die das eventuell einstellen könnten

    24.05.23 20:12 1
  • Profilbild Mitchell

    Evtl kommst du mit einer Verwarnung davon. Es kann aber auch passieren dass du die Karte abgeben musst und nen Strafzettel bekommst. Dieser wird vermutlich nicht allzu hoch ausfallen, da du Ersttäter bist und kooperativ warst. Ist aber letzten endes ermessenssache des Richters.

    24.05.23 21:22 0
  • Profilbild Westin W3

    Moin . Ich hatte in meiner Jugend fast das gleiche durch , ich hab damals nur von meinem Verein her eine Strafe bekommen sollen 6 Monate Papiere weg und 15 Arbeitsstunden .
    Es war aber im selben Bundesland !

    Ansonsten anhörungsbogen ausfüllen sagen das du nicht im selben Bundesland kommst und halt Reue zeigen , dann sollte eigentlich nix passieren…

    MfG

    25.05.23 04:35 1
  • Profilbild Housemeister

    Erstmal ist doch die Frage, ob das im Fischereigesetz oder in der Gewässerordnung steht. Da mir kein Fischereigesetz bekannt ist, in dem ein Kunstköderverbot geregelt ist, gehe ich davon aus, dass das in der Gewässerordnung steht. Also ist das auch nicht im Bußgeldkatalog erfasst sondern entweder in der Gewässerordnung oder Vereinssatzung. Geh mal davon aus, dass du ne Sperre bekommst oder dir im schlimmsten Fall der Fischereischein entzogen wird. Du solltest dich vielleicht mal an den Verein/ Pächter wenden, der dir die Angelerlaubnis ausgestellt hat. Wir können hier alle nur in Glaskugel gucken, solange wir nicht wissen wo genau du geangelt hast.

    25.05.23 06:09 0
  • Profilbild Frederik L

    Denke es gibt nur ne Verwarnung wen du Reue zeigst war ein fehler aber kann ja mal passieren

    25.05.23 06:16 0
  • Profilbild ZanderGummi

    Also erstmal drücke ich dir die Daumen, dass sich die Konsequenzen in Grenzen halten.
    Ansonsten kann ich Housemeister nur zustimmen...

    Allerdings gefällt mir nicht, dass du an den Aufseher höhere Erwartungen hast, als an dich selbst. Jeder im Besitz eines Angelscheins und der notwendigen Gewässerkarte sollte sich über die lokalen Bestimmungen informieren (Schonzeiten und -maße, Anzahl Anbissstellen, Anzahl Ruten, Schonhaken ja oder nein, usw.). Jetzt forderst du quasi, der Aufseher hätte mal ein Auge zudrücken sollen, weil du in dem Moment deinen Fehler eingesehen hast. So kann ich dir deine Reue nicht abkaufen, sondern sehe nur, dass du Angst vor den Konsequenzen hast...
    Aber wie gesagt, drücke trotzdem die Daumen, dass du mit dem Schreck davon kommst...

    25.05.23 06:29 10
  • Profilbild Bloomsmith

    Das Kunstköderverbot ist in der Landesfischereiordnung §18 geregelt. Die entsprechenden Gewässer sind angegeben.
    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
    §48 regelt, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
    Das bedeutet, das ein Bußgeld verhängt werden kann. Den entsprechenden Bußgeldkatalog konnte ich leider nicht finden.
    Lass dich aber nicht ins Bockshorn jagen, die 5000€, die oben irgendwo rumschwirrten, werden es nicht sein. Es geht nicht um Fischwilderei.
    Außerdem bist du Schüler und verfügst somit über kein eigenes Einkommen.
    Tip vom Profi: Ein Bußgeld kann in eine Arbeitsauflage umgewandelt werden. Mit etwas Glück machst du dann 10 oder 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit, z.B. in deinem Angelverein.
    Nochmal: hier geht es um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat. Das ist der Level von Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitung.
    Es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
    Wenn du Fragen hast, schreib mich an.

    25.05.23 06:30 0
  • Profilbild blluebird

    Die 5000€ sind eine Obergrenze die aber eigentlich nie verhängt wird. Trotzdem sollte man sich informieren bevor man irgendwo angelt

    25.05.23 15:41 2
  • Profilbild BastianNeuwied

    Mach dir nicht so große Sorgen hab den Fehler am Anfang auch gemacht tja was soll ich sagen bin mit einem blauen Auge davon gekommen 😉

    25.05.23 17:30 0
  • Profilbild Mad Brainstorm

    Tja man sollte sich den Rheinschein genau anschauen.
    Steht alles drauf.
    Sei froh, das du nichts gefangen hast, wenn du Glück hast gibts einen Klaps auf die Finger. Denke nicht das du hier eine allzu große Strafe erhältst.

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    25.05.23 19:40 1
  • Profilbild Baitcastermaster

    Einbehalten des fischereierlaubnisscheins und evtl. 20 Euro das sollte es gewesen sein es handelt sich wie es schon einige Vorredner schriebenum eine Ordnungswidrigkeit
    kleines Beispiel : du fährst mit dem Auto innerorts bei erlaubten 50 kmh knapp 70 dann ziehen sie dir ne Toleranz ab und was ist das Ende vom Lied 15 Euro Bußgeld
    Ich denke die werden da nicht aus der Mücke den Elephanten machen bzw. aus deinem spinner karbid
    Weiterhin viel erfolg und Petri Heil

    27.05.23 00:28 0
  • Profilbild Nachizzle

    Hatte mir auch letztes Jahr eine Jahreskarte für einen Fluss in rlp geholt welcher von der frühjahrsschonzeit betroffen war.
    Ich wusste es nicht und auf meiner Erlaubnis war auch nichts von einer Schonzeit vermerkt weswegen ich ganz normal mit Spinner und co. geangelt habe.
    Wurde nicht erwischt aber woher sollte ich das wissen?

    27.05.23 06:55 0
  • Profilbild Housemeister

    Aus dem Fischereigesetz vielleicht?

    27.05.23 08:20 0
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