Rachensperre Pflicht in NRW ja/nein?
Beiträge
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Jan 08
Hallo liebe Raubfisch community, ich Angel erst seit einem Jahr aber das, was ich an Erfahrung habe mit der Rachensperre gemacht habe, Ist eher negativ statt positiv abgesehen davon, dass es ja nicht mal waidgerecht ist ist es kompletter Schwachsinn dem armen Fisch, so ein Metall/Plastikding ins Maul zu schieben. Meiner Meinung ist eine Pistolenzange sinnvoller als so eine sch****. aber sag mal, hat jemand von euch Ahnung, ob das noch Pflicht ist? Ich habe es zumindest in der Fischereiprüfung so gelernt aber bin mir nicht wirklich sicher, weil ich es ehrlich gesagt nur dabei habe, damit alles legal ist, wenn ich kontrolliert werden sollte. Und ehrlich gesagt, hab ich es auch noch nie benutzt, wie steht ihr zu dem Thema und seid ihr da schlauer als ich und wisst Bescheid ob es aktuell noch eine Pflichtverordnung gibt oder nicht? Danke im Voraus und ich wünsche euch stramme Schnüre!
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Luca_smt
Du musst die Rachensperre dabei haben, allerdings musst du die nicht benutzen, nimm lieber deine Pistolenzange. Eigentlich ist die Rachensperre auch nur dafür da den Haken zu lösen wenn der Fisch schon tod ist, dann zappelt der nicht mehr so und die fliegt ihm dann auch nicht aus dem Maul. Also nimm das Ding einfach mit und benutze es nur wenn du es willst.
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Jan 08
Alles klar, das ist mein Denken. Danke dir. ☺️
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Carpytän
gemäß deinen Fangbildern würde ich sagen, das es keine Rolle spielt.
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die Rachensperre hat den selben Effekt, wie der Daumen im Hals eines kleinen barsch .
macht also keinen Unterschied 😉✌️ -
Jan 08
Versteh ich nicht… LG
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Olli.Klee
Die Rachensperre ist allgemein keine Pflicht in NRW, du musst sie auch nicht dabei haben. Nur in der Veralteten Prüfung wird es so abgefragt. Aber aufpassen, es könnten ja Vereine Fischereirechte Inhaber andere Regeln zusätzlich erlassen haben.
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Pulsar
er meint das es nach deinen Fangbildern auf der App hier ehe egal ist da du nur Barsche fängst und dein Lipgrip genau so ist wie ne Rachensperre bei Hechten
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Pulsar
ich persönlich weiß auch nicht ganz ob es Pflicht ist aber wenn im Fischereigesetz und in deiner Gewässer Ordnung nichts dazu steht sollte es keine Pflicht geben. Auch wenn hatte noch nie eine und wurde auch noch nie auf Rachensperre kontrolliert ich denke die meisten Gewässerwärter wissen selber dass die Rachensperre Quatsch ist
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