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shikanoyuro
Hallo allerseits! Ich wollte vor kurzem zum ersten mal auf Barsch mit Kunstködern im Raum Leipzig angeln gehen, als mir ein Punkt in der Fischereiverordnung Sachsens (von 2013 allerdings) auffiel, dass nämlich von Februar bis Ende April keine Köder benutzt werden dürfen die zum Fang von Raubfischen geeignet sind. Ist diese Regelung noch gültig? Schließlich gibt es einige Raubfische wie eben den Barsch oder auch große Maräne (hegene zählt als Raubfischköder (?)) die während dieser Zeit nicht Schonzeit haben. Vielen Dank im Vorraus!
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Carpytän
ja ist korrekt, für barsch ist allerdings dropshot mit Wurm möglich, da kein Kunstköder
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shikanoyuro
danke!
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Paul HS
ich dachte, dass das aktive führen beim dropshot das problem ist - also dass es auf die führungsweise ankommt
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Andreas Brucklacher
in Sachsen der Köder, im angehaltenen Sachsen due Methode, im Niederen Sachsen... weiss ich es nicht 😁
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Carpytän
@paul, das ist soweit richtig, aber in Sachsen wurde das drop Shot mit Naturköder extra ausgenommen. in den umliegenden Bundesländern bestimmt weiterhin die Methodik und nicht der köder.
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das ist halt Föderalismus in seiner ganzen abartigkeit ☺️ -
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Andreas Brucklacher
Wunderbarkeit meinst Du 😁
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Carpytän
nee nee, ich hab mich da nicht vertippt.
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die wahre Pracht erkennt man, wenn im selben Gewässer verschiedene regeln greifen, da die Landesgrenze mittendrin verläuft und sich dadurch Schonzeiten, mindestmaße, Schutzstatus und Entnahmefenster, befahrregeln , usw ändern .
da muss man neben nem Studium auch diverse Beruhigungsmittel inne haben, um das ganze zu ertragen 🤣🤣