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shikanoyuro
Hallo allerseits! Ich wollte vor kurzem zum ersten mal auf Barsch mit Kunstködern im Raum Leipzig angeln gehen, als mir ein Punkt in der Fischereiverordnung Sachsens (von 2013 allerdings) auffiel, dass nämlich von Februar bis Ende April keine Köder benutzt werden dürfen die zum Fang von Raubfischen geeignet sind. Ist diese Regelung noch gültig? Schließlich gibt es einige Raubfische wie eben den Barsch oder auch große Maräne (hegene zählt als Raubfischköder (?)) die während dieser Zeit nicht Schonzeit haben. Vielen Dank im Vorraus!
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Carpytän
ja ist korrekt, für barsch ist allerdings dropshot mit Wurm möglich, da kein Kunstköder
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shikanoyuro
danke!
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Paul HS
ich dachte, dass das aktive führen beim dropshot das problem ist - also dass es auf die führungsweise ankommt
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Andreas Brucklacher
in Sachsen der Köder, im angehaltenen Sachsen due Methode, im Niederen Sachsen... weiss ich es nicht 😁
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Carpytän
@paul, das ist soweit richtig, aber in Sachsen wurde das drop Shot mit Naturköder extra ausgenommen. in den umliegenden Bundesländern bestimmt weiterhin die Methodik und nicht der köder.
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das ist halt Föderalismus in seiner ganzen abartigkeit ☺️ -
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Andreas Brucklacher
Wunderbarkeit meinst Du 😁
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Carpytän
nee nee, ich hab mich da nicht vertippt.
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die wahre Pracht erkennt man, wenn im selben Gewässer verschiedene regeln greifen, da die Landesgrenze mittendrin verläuft und sich dadurch Schonzeiten, mindestmaße, Schutzstatus und Entnahmefenster, befahrregeln , usw ändern .
da muss man neben nem Studium auch diverse Beruhigungsmittel inne haben, um das ganze zu ertragen 🤣🤣 -
LaZe89
@Carpytän In der Gewässerordnung für Sachsen steht unter der Definition einer Spinnangel zum Raubfischangeln doch auch das Führen einer Anbissstelle durchs Wasser.
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Inwiefern wurde für Sachsen das DS Rig dann ausgenommen, wenn man es doch tatsächlich durchs Wasser führt? Leider ist der Satz danach über die Beköderung mit Kunstködern nicht mit diesem Satz verbunden, daher gilt meines Erachtens beides; die Führung und der (Kunst)Köder definiert die Raubfischangel. -
LaZe89
Auf Seite 19 und 21 der Mitteilung der sächsischen Fischereibehörde (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar) steht zwar das sich eine Angelart durch ihren Köder definiert und das Angeln mit Wurm erlaubt ist. Aber die Gewässerordnung geht diesen Punkt auch gar nicht an. Nur die Führung des Köders wird konkretisiert und als weiteres Merkmal der Angelart definiert.
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Carpytän
wühl dich mal durch die Suchfunktion zum Thema, da stößt du irgendwann auf einen Link zur sächsischen Anglerzeitung vom Verband aus dem Zeitraum 2020-23, da gab's ne Seite explizit zu diesem Thema, daß das drop Shot ausdrücklich erlaubt ist, also behördlich abgesegnet, mir ist das gerade zu mühselig das rauszusuchen.
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vielleicht ließt aber auch der Kollege mit, der damals die Seite verlinkt hat, dann kann er es hier nochmal verlinken.
die Gwo gibt's auch in einer langen Variante, da müsste es auch drin stehen -
Carpytän
unter Punkt 18 in deinem Link wird's aber auch beschrieben, mit Naturköder ist es erlaubt, nicht geschonte Arten wie barsch , zu angeln , kombiniert man das mit dem vorherigen Passus , das nur Kunstköder am drop Shot als Raubfischangel gilt, ergibt sich die Konformität von selbst.
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Carpytän
und der köfi am ds ist natürlich auch verboten , nur der Vollständigkeit halber.
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LaZe89
Vielen Dank. Ich habe es gefunden! Es ist die Ausgabe 2/2024, also nicht mal so alt. Auf Seite 22 findet sich das Thema. Das werde ich dann besser mal ausdrucken und mitnehmen.
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Hier der Link für alle anderen die nach dem Thema suchen. (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar) -
pikehunterhd
Ich habe schon mal den Verband angeschrieben weil mich das Thema interessiert und bekam auch die Antwort das DS mit Wurm nicht als Raubfischmontage zählt. Und es hier primär um das geht was am Haken hängt
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