
Soll man einen Meterhecht schlachten?
Beiträge
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Stefan Kaltenbrunner
Ich habe beim karpfenangeln einen riesigen Hacht beim ableichen gesehen, da mein Onkel den Weiher verpachten will möchte ich ihn entweder schlachten oder umsetzen. Was würdet ihr machen?
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DeadbaitHamburg
sofern die Frage kein Fake ist: wie wär's, wenn du dich zunächst mal an die bayerische Hechtschonzeit hältst? Die gilt auch am Privatgewässer.
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Stefan Kaltenbrunner
Ich warte natürlich biss nach der schonzeit
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Troutlaw
Hallo Stefan, umsetzen ist nicht so einfach möglich, d.h. du darfst nicht einfach einen Fisch in ein anderes Gewässer schmeißen. Hierzu müsstest du dir auf jeden Fall die Erlaubnis des Pächters holen.
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Natürlich macht das aber Sinn, da es bestimmt ein toller laichfisch ist. Und schmecken wir so ein Meterprügel aus nem Weiher bestimmt auch nicht sonderlich -
Michi010101
Kommt drauf an was riesig Heißt aber ab 85+ schmecken sie nicht mehr so gut hab ich gehört deswegen empfehle ich dir ihn lieber umzusetzen besonders wenn er größer ist,da ne Hechtmutti wichtig für den Bestand ist und man die Chance und gute Gene nicht einfach weg,besonders wenn man ihn um sonst das Leben nimmt und er nicht schmeckt. Deshalb lieber ein anderen See ect. Finden den Besitzer fragen und ihn dann da rein damit es dann dort auch ein guter Bestand aufbauen kann 👍🎣
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Michi010101
Sorry für die Rechtschreibung bin Legastheniker aber ich hoffe ich konnte helfen 🫠😅
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Troutlaw
@DeadbaitHamburg, das ist so nicht ganz korrekt. Wenn es sich um ein geschlossenes Gewässer handelt, was relativ oft der Fall ist bei solchen Tümpeln, dann gelten keine gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße
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Stefan Kaltenbrunner
ok danke für die Tipps, ein Gewässer hab ich schon gefunden. hoffe die hechtmutti geht nach dem ablaichen ran...
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Angler Steff
warum soll oder muss der Fisch aus dem Wasser ?
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Stefan Kaltenbrunner
Weil ich neu setzten will, und denn der weiher verpachtet wird wir sicherlich der der den Hecht fängt ihn mitnehmen
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Angler Steff
Wenn du ein anderes Gewässer hast, würde ich ihn umsetzen.
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Wie willst du den Fisch fangen? wird der Weiher abgelassen oder musst du ihn mit der Handangel überlisten? Wie tief ist der Weiher?
Der Transport kann auch noch eine Herausforderung sein. Großer Behälter mit viel Wasser und viel Sauerstoff. Die Strecke sollte nicht zu hoch sein zwischen den Gewässern. -
Stefan Kaltenbrunner
Vielleicht 5 min fahrt, mit der Handlanger, den Rest hab ich schon
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Angler Steff
Dann wird das Fangen vermutlich das schwerste sein.
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Schnell abhaken, in den ausreichend großen Behälter setzen und schnell die Strecke überbrücken.
In einem großen Kescher ins Zielgewässer setzen und dem Fisch zeitlassen bis er alleine rausschwimmt.
Ansonsten sollte das klappen. -
DeadbaitHamburg
@Troutlaw: ich lerne gern dazu, aber ich bleibe dabei: Grundsätzlich gilt die Schonzeit überall, sofern nicht Ausnahmen eingreifen. Du meinst wahrscheinlich die Ausnahme von den Schonzeiten in § 11 Abs. 9 AVBayFiG, die gilt aber explizit bloß für die "Fischzucht und Fischhaltung in geschlossenen Gewässern" iSv Art. 2 Nr. 1 u. 2 BayFiG. Und das wiederum sind nur künstlich angelegte Gewässer. Also kann man auch nicht pauschal sagen, dass in sämtlichen geschlossenen Gewässern keine Schonzeiten und Schonmaße gelten, dies trifft nur auf geschlossene Gewässer zu, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Fazit: Wir haben beide recht, und beide unrecht, zumal wir nicht wissen, wie "sein" Gewässer einzustufen ist. It's conplicated, Fischereirecht eben. Aber danke für den Hinweis.
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Dodge 17
Je weniger Wind du um die Sache machst, desto weniger ist das Risiko eine auf den Deckel zu bekommen.
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Wenn es mit deinem richtigen Namen in einer App, groß angekündigt wird, gibt's vielleicht auch Mitleser, die sich über solche Informationen freuen.
"Wo kein Kläger, da kein Richter!"
Deshalb halte ich dein Vorgehen, für nicht besonders klever.
Ich kenne mich nicht aus aber Lebendtiertransport, könnte bei einer Polizeikontrolle eventuell auch zu Problemen führen. -
Tobi64
Hi, ich würde die Hechte gerne abholen und in meinen Weiher setzen ich wohne nicht weit weg, da würden sie nicht schaden bei dem massiven Weißfisch Vorkommen, kann ich dich in Facebook oder Instagram kontaktieren falls das möglich wäre.
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Ich würde die Hechte nicht abschlagen da es viel zu schade drum ist bei der größe und zum Essen ist ein 60-80cm viel besser so ein alter Hecht moselt teilweise außer er kommt aus einem Bergsee.
Lg -
Stefan Kaltenbrunner
Nein, wenn ich ihn umsetzen will mach ich dass selber nämlich kann ich ihn an den weiher beobachten wie groß er wird...
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Godspeed
@DeadbaitHamburg
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In einem geschlossenen Gewässer (Künstlich angelegt, ablassbar, keine DIREKTE Anbindung zu einem öffentlichen Gewässer) setzt das Hegeziel aus, die Festlegung der Schonzeiten und Schonmaße unterliegt dem Fischereiberechtigten.
Wenn er jetzt in seinen Teich einen Stör reinsetzt, darf er ihn dann nicht fangen und verwerten, weil Störe geschont sind?
In einem geschlossenen Gewässer sind die Fische nicht herrenlos, daher kann der Besitzer direkt über die Fische entscheiden. -
DeadbaitHamburg
@Godspeed
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Dein theoretischer Beispielsfall mit dem Stör passt nicht so ganz. Dieser Fall wird jedenfalls in Bayern kaum vorkommen, denn für Störartige gilt nach § 22 Abs. 4 Nr. 2 AVBayFiG ein Besatzverbot für viele geschlossene Gewässer, nämlich für die in Art. 2 Nr. 1 u. 2 BayFiG beschriebenen Gewässer, sofern sie mit der Handangel befischt werden, sowie für geschlossene Gewässer iSv Art. 2 Nr. 3 BayFiG (zB Baggerseen wie dort näher beschrieben).
Wenn aber die Art, die nicht besetzt werden durfte, mal drin ist, zB entgegen des Besatzverbots für Störartige ausgesetzt wurde, gelten gemäß § 11 Abs. 9 Nr. 2 AVBayFiG die Regelungen des § 11 Abs. 2-8 AVBayFiG über Schonmaße und Schonzeiten tatsächlich nicht, damit die Fische ganzjährig und einschränkungslos wieder entnommen werden können.
Ansonsten lies mal § 11 AVBayFiG, dort regelt der bayerische Verordnungsgeber detailliert die Ausnahmen von Schonzeiten, ua eben, wie ich ja schon schrieb, für "Fischzucht und Fischhaltung in geschlossenen Gewässern". Auf die Eigentumslage an den Fischen oder dessen fehlende Herrenlosigkeit (§ 960 Abs. 1 S.2 BGB) kommt es dabei allerdings nicht an. Das sind privatrechtliche Begriffe, für die sich das Fischereigesetz gar nicht interessiert, es beschreibt stattdessen die Gewässer und zT ihre Nutzung, und knüpft daran seine Regelungen, wie dargestellt.
Es ist also alles nicht ganz so einfach, und vielleicht in deinem Bundesland anders. Der Threadersteller wollte das sicher gar nicht alles wissen. -
Godspeed
Willst du etwa damit sagen, dass bei der Fischzucht oder dem Halten von Fischen das Hegeziel aussetzt?
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So wie ich es schon gerade eben beschrieben habe......