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  • Profilbild ToniD93

    Guten Morgen , leider konnte ich in der aktuellen Fischerei Verordnung Brandenburg keine Auskunft zum Thema Spinnfischen mit kunstköder im Frühjahr finden , in benachbarten Bundesländern existiert beispielsweise ein verbot von z.B Februar bis April , gibt es sowas auch in Brandenburg oder ist das freigegeben? Wäre prima wenn mir da jemand helfen kann …

    30.01.24 07:34 8
  • Profilbild Buhne71

    So lange die Raubfischschonzeit läuft, ist auch das Angeln mit Kunstködern verboten.

    30.01.24 08:12 1
  • Profilbild ToniD93

    Alles klar , klingt ja erstmal plausibel , danke

    30.01.24 08:59 1
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  • Profilbild Shaps.

    Falsch! In Brandenburg gibt es kein Kunstköderverbot. Die Fischerei mit Kunstködern bzw. das Spinnfischen ist in BrB. das ganze Jahr über, also auch im Frühjahr, erlaubt. Einzig sind die Schonzeiten der Räuber zu beachten (d.h. man sollte z.B. in der Hechtschonzeit nicht gezielt auf Hecht gehen).

    30.01.24 09:25 2
  • Profilbild Alex Pie

    so habe ich das auch verstanden

    Hol dir die App um Bilder zu sehen
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    30.01.24 09:49 1
  • Profilbild Birke Angelt

    Richtig @Alex Pie
    Solange du nicht gezielt auf geschonte Fische angelst, darfst du das Spinnfischen ausführen.

    30.01.24 10:02 0
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  • Profilbild ToniD93

    Das wûrde meine anfangsvermitung bestätigen da ich wie gesagt dazu gar nichts im Fischereirecht gefunden habe , danke euch

    30.01.24 10:13 1
  • Profilbild Birke Angelt

    Lade dir die LAVB App runter. Da findest du Gewässerordnung, Gewässer mit Nummern und das digitale Fangbuch

    30.01.24 10:35 1
  • Profilbild Michel Der 1.

    Hallo! In Brandenburg kann man das ganze Jahr mit kunstköder Angeln. Man muss nur die Schonzeiten beachten das man da nicht gezielt auf geschonte fischarten fischt und das wenn man einen geschont Fisch fängt egal welche größe muß zurück gesetzt werden.

    30.01.24 12:27 1
  • Profilbild Mal Sehen Was Beisst

    In den Verbandsgewässern des LAVB ist das angeln mit Kunstköder ganzjährig erlaubt da die Schonzeiten von Hecht und Zander nacheinander folgend sind. In Vertragsgewässern zwischen dem LAVB und dem jeweiligen Fischereiberechtigten kann das abweichen. So besteht z.B in der Spree bei Lübben vom 15.01. bis 31.03. ein Kunstköderverbot.

    31.01.24 10:44 2
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