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  • Profilbild Michael_Maier

    Bayerisches Fischereirecht bzw. Fischereigesetz.
    Ist es erlaubt hoch gewachsenes Gras selbst zu schneiden?
    Kein Schilf oder derart ähnliches ist vorhanden was geschützt ist.
    An Steilufer mit einem Gefälle von weit über 3 Meter.
    Die Schwierigkeit besteht beim keschern und zur eigenen Sicherheit.
    Wer kennt sich aus?

    06.08.24 20:38 0
  • Profilbild Hauptstadthecht

    Grundsätzlich muss eine Genehmigung beim Eigentümer dey Ufers eingeholt werden. Ansonsten ist jeglicher Umgang des Gewässers im Bayerischen Wassergesetz (BayWG) bzw. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Eine Ausnahme dürfte eine akute Gefährdung im Einzelfall darstellen, welche ich hier jedoch nicht sehe, da du theoretisch einfach den Platz wechseln kannst.

    06.08.24 21:00 0
  • Profilbild Michael_Maier

    Es gibt keinen anderen Plätze

    06.08.24 21:16 0
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  • Profilbild Hauptstadthecht

    Damit war auch eher gemeint, dass das Gras sich z. B. Um deinen Fuß wickelst und damit eine akute Gefährdung besteht. In dem Fall könntest du es natürlich ausreißen..
    Wenn du alles richtig machen willst, dann erkundige dich am besten bei dem Eigentümer des Ufers (Stadt, Landkreis, etc.). Eine andere Möglichkeit wäre den Pächter (meist der nächste Angelverein) zu bitten diese Stelle frei zu schneiden oder drum bitten es selbst machen zu dürfen SOFERN der AV die Berechtigung dazu hat.

    06.08.24 21:25 0
  • Profilbild Michael_Maier

    Die Gefährdung wäre sich den Fuß zu brechen wegen falschen Schritt oder einem Fisch

    06.08.24 21:28 0
  • Profilbild Hauptstadthecht

    Wenn du meinst, dass das eine ausreichende Rechtfertigung ist 🤷🏼‍♂️ meine Meinung kennst du ja jetzt. Wobei fraglich ist, wie streng das überhaupt kontrolliert wird 😉

    06.08.24 22:04 0
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  • Profilbild Carpytän

    vorhandene Angelstellen dürfen nach dem Bundesnaturschutz gesetz frei gehalten werden, um neue anzulegen Bedarf es einer Genehmigung.

    07.08.24 03:50 2
  • Profilbild Hauptstadthecht

    Kannst du mir netterweise sagen in welchem § das steht @Carpytän?

    07.08.24 06:49 0
  • Profilbild ifishallday

    Wo kein Kläger, da kein Richter.

    07.08.24 06:55 2
  • Profilbild carpforce

    Holzschnitt muss mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
    Mähen von Grünflächen obliegt dem zuständigen Pächter.
    Anlegen von Angelstellen darf nur der Pächter oder es erfolgt in seinem Auftrag.

    Holl dir die Erlaubnis des Pächters und bleib nur beim Grasschnitt. Holz, Schilf, Röhricht und Hecke kann sehr teuer werden.

    07.08.24 07:21 0
  • Profilbild Carpytän

    @hauptstadthecht, Guck Mal in die Natura 2000 deines Bundesland, da sollte sich Recht schnell ein Passus dazu finden, ansonsten such ich es gern heute Abend raus

    07.08.24 07:36 1
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