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kamilpolako
Hallo miteinander,
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Ich habe eine Frage zu künstlichen Köder bei einer Spinnangel. Und zwar wie ist das bei einem Wobbler mit 2x Drillingshaken?
Ich möchte damit in Brandenburg angeln, allerdings in Gewässerordnung und allgemein steht „Ein Spinnköder darf höchstens drei Haken (Einfach-, Doppel-, Drillingshaken) aufweisen.“
So wie ich das verstehe, ein Wobbler mit 2x Drillingshaken ist dann verboten?
Vielen Dank vorab
Lg -
Tunixgut
Wobbler mit bis zu 3 Drillingshaken sind erlaubt.
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Ein Drilling gilt als ein Haken. -
tomminator 0_0
Ne ist nicht verboten. Ein Drilling gilt als ein Haken. Kannst bis zu drei Drillinge benutzen
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