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  • Profilbild Fabian091007

    Hallo,
    mir ist gestern mein Angelmesser in Wasserbillig an der Sauer unter der Wasserbilliger Brücke verloren gegangen.
    Mein Messer ist Regenbogenfarbe in Chrome, der Griff ist schwarz und ist ein Klappmesser. ich bin jetzt auf dem Weg dahin um zu gucken ob ich es wiederfinde. Ansonsten wäre ich dankbar wenn ich mich mit dem Finder die Tage da kurz treffen könnte.

    mit freundlichen Grüßen
    Fabian Siegmund aus Wittlich

    18.08.24 12:24 3
  • Profilbild Fabian091007

    PS: Die Marke des Messers ist Promithi (s. Bild)

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    18.08.24 12:32 2
  • Profilbild Phodopus sungorus

    Weißt du dass das besitzen eines Einhandmessers strafbar ist?

    18.08.24 17:30 1
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  • Profilbild Fabian091007

    dafür braucht man zwei Hände um es auszuklappen.

    18.08.24 17:30 4
  • Profilbild DinoMaik

    Es ist unglaublich das sich in fast jedem Tread ein Klugscheißet einmischen muss ‼️

    18.08.24 17:32 34
  • Profilbild Carpytän

    ist damit jetzt jedes Filetiermesser verboten? meins hat ein Futteral das sich am Hosenbund befestigen lässt und mit einer Hand gezogen und benutzt werden kann.

    ist doch prinzipiell nichts anderes

    18.08.24 17:46 4
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  • Profilbild altersack65

    Jede Klinge ab einer Länge von 10cm ist in der Öffentlichkeit verboten mitzuführen. Es gibt sogar Messerverbotszonen, da darf man nicht einmal ein Schweizer Taschenmesser mitführen. Für Angler und Jäger gibt es eine Ausnahme. Am Wasser darf das Messer zB am Gürtel getragen werden. Auf dem Weg zum/vom Wasser muss es in der Angelkiste verschwinden.

    18.08.24 18:03 2
  • Profilbild Carpytän

    soweit ist die Gesetzeslage ja bekannt, das schließt aber das Messer im Bild ja mit ein , ergo zeigt der klugschiss einfach nur ne Bildungslücke auf 🤷‍♂️

    18.08.24 18:12 3
  • Profilbild DinoMaik

    Ein Auszug aus dem aktuellen Waffengesetz:

    Für alle anderen Messer, die nicht unter den o. g. Waffenbegriff fallen oder verbotene Gegenstände in Sinne des Waffengesetztes sind, gelten keine Einschränkungen. Sie dürfen frei von jeder Altersbeschränkung gekauft, besessen und geführt werden. Dies gilt für alle Klappmesser, die nicht einhändig geöffnet werden können und alle Klappmesser ohne Klingenarretierung. Zudem fallen alle feststehenden Messer mit einer Klingenlänge von unter 12 cm unter diese Gruppe, es sei denn sie sind als Waffe eingestuft (s. o.). Die Begrenzung von 12 cm Klingenlänge gilt nur für feststehende Messer. Klappmesser dieser Gruppe haben keine Beschränkung der Klingenlänge.

    18.08.24 18:12 2
  • Profilbild emilb

    Also, ich habe das immer so verstanden, dass alle fixed blades bis 12 cm erlaubt sind mitzuführen ausgenommen sind natürlich Waffenverbozszonen etc. und alle Einhandmesser mit ein paar Ausnahmen und ich weiß nicht bis zu welcher Klingenlänge dürfen laut Paragraf 32 a zu Ausübung von Beruf und oder Hobby erlaubt mitgeführt werden…

    WIE GESAGT, DAS IST, WAS ICH IMMER VERSTANDEN HABE. ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!!!!!!!!

    18.08.24 18:23 0
  • Profilbild emilb

    Auch bei den Fixed blades gibt es Ausnahmen

    18.08.24 18:25 0
  • Profilbild Jürgen P

    Das ist ja wieder herzzerreißend, unter 32a wirst du nichts finden.
    Schau mal unter 42 a nach 🥴

    18.08.24 21:20 2
  • Profilbild Kraller54

    Gut erklärt

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    18.08.24 23:49 2
  • Profilbild ifishallday

    Gschichten ausm Paulanergarten, herrlich 🤣

    19.08.24 03:43 2
  • Profilbild emilb

    @Jürgen 42 a stimmt hast recht…

    19.08.24 05:08 2
  • Profilbild Phodopus sungorus

    Sorry sah nur so aus wegen dem kleinen Knubbel oben am Messergriff

    19.08.24 05:41 0
  • Profilbild Berti..

    Jojo auch wenn es so aussah wäre deine Aussage immernoch falsch.



    Fabian bist du fündig geworden bzw konnte dir irgendjemand helfen?

    19.08.24 07:32 0
  • Profilbild Fabian091007

    ne noch bin ich nicht fündig geworden. und helfen auch noch nicht

    19.08.24 07:58 0
  • Profilbild Godspeed

    Als Angler hat man sogar ein berechtigtes Interesse ein Einhandmesser zu führen.

    @JoJo_Carp210
    Das besitzen, kaufen und verkaufen von Einhandmessern ist nicht verboten, aber für das Führen gibt es Gesetzte....

    19.08.24 08:08 2
  • Profilbild Berti..

    Fabian ich denke du solltest dich davor n verabschieden. Tut mir leid

    19.08.24 08:09 0
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