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Christian Zier
Moin meine Frage ist hier zu! Wenn ihr beim Aal angeln einen Wels mit ich sage mal ca. 80-90 cm fangt ihr aber keinen platz habt ihn mit zu nehmen oder ihr keinen kennt der Fisch isst! Was macht ihr damit da ja dass zurück setzen verboten ist! In meinem Fall hatte ich Glück mit dem Waller meiner Frau der konnte verwertet werden! Aber so Was geht ja nicht immer! Setzt ihr sie dann wieder zurück oder eher nicht!?
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Mitchell
Wenn zurücksetzen verboten ist , ist ja klar dass man den entnehmen muss........ notfalls soll man die dann ja vergraben oder ähnliches. Leider kommt es sehr oft vor dass man sich ungeschickt anstellt beim ausholen mit dem knüppel und der fisch ins wasser fällt. Das ist natürlich schade , aber unglücke passieren halt manchmal.
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Rutenschwinger
Vorher informieren ob am Wasser ein Wirt den Fisch nimmt. Bei uns können Waller z. B. abgegeben werden.
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Christian Zier
Ja darum diese Frage! Die kleinen nehme ich auch raus und Töte sie dann weidgerecht und gebe sie dann bei Leuten ab die Hühner haben! Aber das mit dem Vergraben das wusste ich nicht das man das darf! Es ist ja richtig schlimm mit Waller bei uns in der Elbe! Darum ist es bei uns in Sachsen-Anhalt verboten! Aber danke für Diese Info wenn ich keinen finde der einen Großen ab nimmt dann lieber Vergraben bevor man noch Ärger bekommt!!!
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Rutenschwinger
vergraben ist auch verboten
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Christian Zier
Ok ?
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Christian Zier
Und wie machst du das dann Rutenschwinger?
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Rutenschwinger
Ganz ehrlich? Ich geh nicht auf Aal und noch nicht auf Wels. Sollte dennoch einer dran sein wird der von mir 100% verwertet. Egal wie groß, man kann alles essen ;-)
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Wenn du ihn vergräbst hast du ein Tier getötet und verscharrt. Dann setz ihn lieber wieder lebend zurück, auch wenn das rechtlich nicht einwandfrei ist. -
Christian Zier
Ja ich bin ehrlich das habe ich bis jetzt auch mit den Großen gemacht ich weiß das man alles essen kann aber halt immer zurück gesetzt mit der Angst gesehen zu werden dabei darum!
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Rutenschwinger
Dann frag den Bewirtschafter ob du den Fang bei einem Wirt in der Region abgeben darfst.
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Wenns definitiv nicht der Zielfisch war, dann ist es zumindest nachvollziehbar, dass du ihn zurück setzt. Obwohl man doch mit Beifang rechnen müsste. Das bleibt deine "Grauzone".
In den meisten bzw. allen vom mir gelesenen Bestimmungen steht du darfst den Fisch nicht verkaufen oder tauschen. Darunter fällt nicht verschenken. Schenk ihn doch der Tafel ;-) -
Christian Zier
Das ne super Idee Ja mit beifängen muss man immer rechnen und gerade in den Großen Flüssen! Aber habt ihr das nicht bei euch? das dass zurück setzen von Wallern verboten ist?
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Rutenschwinger
Das zurücksetzen überhaupt ist verboten. Ausnahmefälle sind große "Mutterfische" um den Bestand zu sichern, wie man das bei Karpfen z. B. begründet.
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Gefangener massiger Fisch außerhalb der Schonzeit wird nach dem Gesetz verwertet. Wenn du ihn nicht selbst verwertest darfst ihn verschenken. -
Andidepressiva
Vielleicht kann man den Fisch auch bei der örtlichen Tafel abgeben!?
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Musste neulich einen großen (170cm) verwerten,da er leider schwere Verletzungen durch das Tackle am Auge erlitten hatte..
In solch einem Zustand schicke ich keinen Fisch auf die Reise und überlasse ihn seinem Schicksal.
Aber wider besseren Erwartens war das der beste Waller,den ich je auf die Gabel bekommen habe 😁
Haben großzügig die Filets rausgeschnitten und nur das weiße Fleisch stehen lassen,die Filets mariniert und auf den Grill gelegt.
Davon sind 20 Mann vom Angelverein satt geworden und es blieb kein Stück übrig..
Daher kam mir die Idee mit der Tafel,allerdings weiß ich nicht,wie da die Rechtslage ist und ob die den Fisch überhaupt annehmen dürfen. -
Christian Zier
Ah alles klar jetzt habe ich verstanden Danke auch an dich für deine Schnelle Antwort! Und natürlich auch für die super Tipps!
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