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  • Profilbild KORANTEC

    Guten Abend, bei uns im Bundesland herrscht ja Entnahme Pflicht für alle Welse. Doch was soll man mit so einem großen Wels machen (1.80m)? Eigentlich würde ich ihn wieder zurücksetzen, aber nehmen wir mal an, dass durch Zufall andere Angler etc. dabei zu sehen und sie sagen, dass ich ihn entnehmen soll...
    Was soll man dann mit so einem Tier machen, wegschmeißen wäre halt viel zu schade.

    21.02.18 21:57 2
  • Profilbild Blurred Mirror

    Sag einfach das du ihn nicht verwerten kannst da er zu groß ist und du bist rechtlich raus🤷🏾‍♂️ da können sich die Behörden auf den Kopf stellen ist trotzdem legitim. Bum und das Thema c&r hat sich erledigt.

    21.02.18 23:04 9
  • Profilbild Frank Schneider

    Über der entnahmeplicht steht immer noch das Tierschutzgesetz welches besagt das du kein Tier töten darfst ohne triftigen Grund.
    Wenn du ihn also nicht verwerten kannst und ihn nur tötest um ihn Weg zu werfen würdest du sich sogar strafbar machen.

    Anders sieht das ganze aus, wenn du expliziet auf große Waller angelst aber solange es nur Beifang ist, solltest du ihn zurück setzen können.

    Das Problem an der Sache ist das es in Deutschland leider keine klär definierten Regeln gibt und immer mehrere Gestze ineinander greifen.
    Du bist also wenn du einen Fisch frei lässt nie vor einer Anzeige sicher und musst dein Recht im Zweifelsfall vor Gericht durchfechten.

    22.02.18 05:37 10
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  • Profilbild Tobi der Döbel

    Filetieren und anbraten oder Bulletten

    22.02.18 13:28 3
  • Unbekannt

    Aus einem 1,80m großen Wels wirst du aber vermutlich mehr Bulletten bekommen als dir lieb ist 😂🤣😂

    22.02.18 14:08 4
  • Profilbild käthe

    Wenn du einen Teich hast der groß genug ist dann rein damit sieht coool aus (habe auch einen im Teich )

    22.02.18 14:10 7
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  • Profilbild KORANTEC

    Danke Leute!

    22.02.18 14:28 1
  • Profilbild Christian Kahle

    Kann man oft nicht sinnvoll verwerten, je nach Gewässer. Große Welse sind alt und haben sich mit der Zeit mit allem vollgefressen, was sich an Giftstoffen so anreichern kann...Schwermetalle und so

    22.02.18 16:28 6
  • Profilbild Kev52

    da gib ich Christian recht da kann alles drin sein

    23.02.18 11:45 3
  • Profilbild Earthy

    soviel wie ich weiss ist bei so einem grossen waller nur das filet essbar und der rest ist wie man so schön sagt verseucht !aber ich habe schon mitbekommen das leute auch einen zwei meter waller komplett verwerten

    23.02.18 15:03 2
  • Profilbild Frank Schneider

    Für den Rhein gilt eine Verzehremphelung von 50 cm alles darüber sollte Mann auf Grund von Schadstoffbelastung nicht mehr essen.

    23.02.18 16:10 1
  • Unbekannt

    Hi alle.
    Das mit der Belastung gilt für alle fische und fischarten!
    Zudem sagt die Größe eines welse eigentlich nicht viel über sein alter aus, welse von an die 2m müssen nicht zwingend "alt" sein... das können die Kollegen unter günstigen Bedingungen durchaus schon nach wenigen Jahren erreichen.

    nen bekannter schwört auf das räuchern grosser welse, probiert hab ich allerdings noch nicht.
    Er schneidet die fettigen Bereiche weg und fertig.

    23.02.18 16:11 0
  • Profilbild BenCash

    Hallo. Ich gehe mit bei der Aussage bis ca 70 cm ist er gut essbar und lecker. Alles was größer ist, setzt man wieder ein. Bei uns hat selbst die Wasserschutzpolizei ein Einsehen, dass man einen 150-200 m Wels nicht essen kann. Zu alt und Echt zu schade.

    23.02.18 16:28 3
  • Profilbild Earthy

    vor allem wie soll man den da auch weg bekommen auf die schulter und ab geht er oder wie😂

    23.02.18 16:54 3
  • Profilbild Christian Kahle

    Ich bekomm im Fahrradhänger ganz andre Sachen weg, das geht schon;)

    23.02.18 18:49 3
  • Profilbild Astacus

    Das Problem ist, dass der Wels in einigen Gewässern als neozoen gilt. Zusätzlich soll er für große ökologische Schäden verantwortlich sein, wie die Grundel. Und wenn das Bundesland vorgibt, dass der entsprechende Fisch nicht zurückgesetzt werden darf sollte es auch geschehen. Hier spielt es auch keine Rolle, ob der Fisch einer sinnvollen Verwertung zugeführt wird oder nicht. Es wäre in diesem Fall sogar so zu vergleichen, als ob man eine Invasive Art einführen würde. Mann macht sich sogar strafbar wenn man ein Aquarium auskippen würde, oder Schildkröten aussetzen würde. Das kann sogar 10000€ kosten. Da aber der Wels bei vielen Kollegen so beliebt ist, sagt doch einfach, er ist euch vom Haken gefallen. 😉
    Man sollte meiner Meinung nach nur ein Tier töten, wenn man es wirklich verwerten kann. Ansonsten sind sie einen einfach entwischt.

    23.02.18 19:20 3
  • Profilbild Astacus

    Alternativ könnte man aber einen Großwels einfach einem Forellenteichbesitzer schenken.

    23.02.18 19:23 3
  • Profilbild Christian Kahle

    Die Schadstoffsammlung ist beim Wels schon anders, weil der erst alles Frist, was vorher vertretbar anreicherte und noch stärker konzentriert dadurch.

    23.02.18 23:31 0
  • Profilbild Frank Schneider

    Es kommt bei der Schadstoffbelastung wohl auch auf den Aufbau der Fische an in wie weit sie Schadstoffe speichern.
    In NRW gibt die Verzehrempfehlung für den Wels ein maximales Maß von 50 cm an.
    Bei Jeglichen Friedfischen sind es 40 cm und Aal sollte Mann gar nicht verzehren.
    Für Hecht Barsch und Zander gibt es keine Empfehlung, die speichern die Schadstoffe angeblich nicht so stark.

    24.02.18 05:55 0
  • Profilbild Philideluxe

    Na ja wie der Name schon sagt und such schon erwähnt wurde, wenn einen entnahme Pflicht herrscht musst du jeden gefangenen Wels entnehmen. Solltest du ihn nicht selbst verwerten bleibt dir nur die Tierkörperverwertungsanlage übrig. Im Umkehrschluss bedeutet dass das angeln auf große Welse in soll einer Gegend immer problematisch ist. Auch ist es für die Behörde nicht sinnvoll, den wenn jeder der einen Wels fängt nur Probleme damit hat wird das Angeln auf diesen Fisch wohl rückläufig und somit auch der Bestand nicht dezimiert.
    Sinnvoller ist in diesem Fall wohl ein aufheben des Schonmasses.

    24.02.18 09:16 0
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