zu zweit angeln aber nur ein Schein
Beiträge
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Maxeyy
Moin, ein Kumpel hat mich gefragt ob ich mit ihm mal angeln gehen kann (ich hab einen Schein aber er nicht). Wenn eine Kontrolle kommt, bin ich dann auch strafbar oder nur er? Hab mal gehört, das man ohne Schein eine posenangel mitführen kann. Was ist wenn er mit Blinker angeln würde beispielsweise? Würde er eine Strafe kriegen? Und ich auch?
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LG -
Florian FF
Also alles was einer Angel ähnelt ist verboten, er darf dir beim anlanden helfen, aber selbst nicht angeln. Ob du dich strafbar machst weiß ich nicht genau, aber du kannst ja sagen du wusstest davon nix und dachtest er hätte einen
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Allgäu Fishing Kempten
@Maxeyy, du machst dich sehr wohl strafbar.
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Hase 1
Er kann sich für Brandenburg ein Friedfischschein Plus Gewässerkarte kaufen. Gilt wie gesagt nur für Friedfisch und geht allen Problem aus dem weg.
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MadMax91
Wenn du den Schein hast, solltest du das eigentlich wissen, bzw wissen wo es steht
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Bloomsmith
@ Allgäu
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Inwiefern würde sich der TE denn strafbar machen? Durch das Zugänglichmachen einer Angel?
Ich habe da deutliche Zweifel, bin aber für Fakten zugänglich. -
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Carpytän
Dieser Post wurde gelöscht.
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Godspeed
Du selbst hast eigentlich nichts zu befürchten, dein Kumpel aber umso mehr.
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Was auch passieren kann ist, dass seine Angel ( die Angel mit die er angelt) beschlagnahmt werden kann.
Schaue dir einfach das genaue Fischereigesetz deines Bundeslandes an. -
Plötzenjäger
Mach es, wie Hase 1 es sagt, Friedfisch-Schein für Brandenburg geholt und dann kann er ganz entspannt mit der Posenmontage oder Grundmontage mit Einfachhaken, ich glaube bis Größe 6 angeln. Was ihr alle mit der Spinnangel wollt. Mit der Friedfischmontage fängt man wesentlich mehr und bessere Fische als mit der Spinnangel. Da gehtan meistens als Schneider nach Hause
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Flotti 9016
Du machst dich mit Strafbar
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Weil du dich von vornherein vergewissern musst ob der/die andere einen angelschein bzw. Fischereischein hat -
Bloomsmith
@Flotti Auch an dich die Frage: Woraus entsteht die von dir beschriebene Verpflichtung? Welcher Straftatbestand soll das konkret sein?
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Godspeed
@Flotti9016.
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Nein, am Wasser ist jeder für sich selbst verantwortlich.
Warum musst du jetzt andere Angler vor dem Angeln kontrollieren? -
Hase 1
Hi Plötzenjäger, wenn ich mich richtig erinnere ist bei Friedfischangeln nur bis Hakengröße 8 möglich.
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solartorschti
Zwei Angeln, Hakengrösse 6, Einfachhaken, Köder sind Wurm, Teig, Mais, Boilies, Kartoffel,
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Fischereiabgabe und Angelkarte für das jeweilige Gewässer. Viel Freude -
Carsten Ewald
ungwissenheit schütz vor Strafe nicht
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Bloomsmith
Leute, mal bei aller Liebe zu Plattitüden und gefährlichem Halbwissen:
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Der TE fragt, inwiefern ER SELBST sich strafbar macht wenn, er seinen Kumpel mit nimmt und der in seinem Beisein angelt.
Das sich der Kumpel ohne Fischereischein, Gewässerkarte oder sonstige Erlaubnis (siehe Friedfischschein BrB) strafbar macht, ist eindeutig und klar.
Nun gibt es hier einige die behaupten, der TE würde sich auch strafbar machen.
DAFÜR braucht es Belege.
Wir sind hier ja nicht in der Kirche, wo es um Glauben geht.
Ich persönlich bezweifle, dass er sich strafbar macht, kann aber schlechterdings nicht die Nichtexistenz beweisen. 🤷 -
smellslikebleach
Die Brandenburger Landesregierung hat hierfür extra eine Infobroschüre herausgegeben, die alle deine Fragen beantworten sollte:
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(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
Hakengröße nicht größer als Größe 8 (Bogenweite 2 cm). -
Superflossi
Ich schließe mich Bloomsmith deutlich an - sein Kumprl ist allein für sich selbst verantwortlich oder würdet ihr mit gültigem Fahrschein anfangen nachzufragen, ob die anderen Fahrgäste auch einen haben😂
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smellslikebleach
Nein, aber du würdest ggf. nachfragen, ob jemand fahren kann und darf, bevor du dich zu ihm / ihr ins Auto setzt, oder? Der Autovergleich hinkt deshalb etwas.
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Bloomsmith
Natürlich ist nicht alles was hinkt auch ein Vergleich.
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Als Beifahrer machst du dich nicht strafbar, wenn der Fahrer keinen Führerschein hat.
Als Fahrzeughalter hingegen machst du dich strafbar, wenn du jemanden ohne Führerschein mit deinem Fahrzeug fahren lässt.
Das regelt der § 21 StVG
Eine ähnliche Vorschrift bezüglich des Verleihens einer Angel an jemanden ohne Fischereischein ist mir nicht bekannt.
Genau nach einer solchen ist hier gefragt worden.