Beiträge

  • Profilbild Maxeyy

    Moin, ein Kumpel hat mich gefragt ob ich mit ihm mal angeln gehen kann (ich hab einen Schein aber er nicht). Wenn eine Kontrolle kommt, bin ich dann auch strafbar oder nur er? Hab mal gehört, das man ohne Schein eine posenangel mitführen kann. Was ist wenn er mit Blinker angeln würde beispielsweise? Würde er eine Strafe kriegen? Und ich auch?

    LG

    29.10.24 08:47 0
  • Profilbild Florian FF

    Also alles was einer Angel ähnelt ist verboten, er darf dir beim anlanden helfen, aber selbst nicht angeln. Ob du dich strafbar machst weiß ich nicht genau, aber du kannst ja sagen du wusstest davon nix und dachtest er hätte einen

    29.10.24 08:59 4
  • Profilbild Allgäu Fishing Kempten

    @Maxeyy, du machst dich sehr wohl strafbar.

    29.10.24 09:10 0
  • Werbung
  • Profilbild Hase 1

    Er kann sich für Brandenburg ein Friedfischschein Plus Gewässerkarte kaufen. Gilt wie gesagt nur für Friedfisch und geht allen Problem aus dem weg.

    29.10.24 09:21 2
  • Profilbild MadMax91

    Wenn du den Schein hast, solltest du das eigentlich wissen, bzw wissen wo es steht

    29.10.24 10:09 2
  • Profilbild Bloomsmith

    @ Allgäu
    Inwiefern würde sich der TE denn strafbar machen? Durch das Zugänglichmachen einer Angel?
    Ich habe da deutliche Zweifel, bin aber für Fakten zugänglich.

    29.10.24 10:11 0
  • Werbung
  • Profilbild Carpytän

    Dieser Post wurde gelöscht.

    29.10.24 10:16 1
  • Profilbild Godspeed

    Du selbst hast eigentlich nichts zu befürchten, dein Kumpel aber umso mehr.
    Was auch passieren kann ist, dass seine Angel ( die Angel mit die er angelt) beschlagnahmt werden kann.

    Schaue dir einfach das genaue Fischereigesetz deines Bundeslandes an.

    29.10.24 10:48 1
  • Profilbild Plötzenjäger

    Mach es, wie Hase 1 es sagt, Friedfisch-Schein für Brandenburg geholt und dann kann er ganz entspannt mit der Posenmontage oder Grundmontage mit Einfachhaken, ich glaube bis Größe 6 angeln. Was ihr alle mit der Spinnangel wollt. Mit der Friedfischmontage fängt man wesentlich mehr und bessere Fische als mit der Spinnangel. Da gehtan meistens als Schneider nach Hause

    29.10.24 10:56 1
  • Profilbild Flotti 9016

    Du machst dich mit Strafbar
    Weil du dich von vornherein vergewissern musst ob der/die andere einen angelschein bzw. Fischereischein hat

    29.10.24 11:59 1
  • Profilbild Bloomsmith

    @Flotti Auch an dich die Frage: Woraus entsteht die von dir beschriebene Verpflichtung? Welcher Straftatbestand soll das konkret sein?

    29.10.24 12:41 0
  • Profilbild Godspeed

    @Flotti9016.
    Nein, am Wasser ist jeder für sich selbst verantwortlich.
    Warum musst du jetzt andere Angler vor dem Angeln kontrollieren?

    29.10.24 12:47 0
  • Profilbild Hase 1

    Hi Plötzenjäger, wenn ich mich richtig erinnere ist bei Friedfischangeln nur bis Hakengröße 8 möglich.

    29.10.24 12:58 0
  • Profilbild solartorschti

    Zwei Angeln, Hakengrösse 6, Einfachhaken, Köder sind Wurm, Teig, Mais, Boilies, Kartoffel,
    Fischereiabgabe und Angelkarte für das jeweilige Gewässer. Viel Freude

    29.10.24 13:20 0
  • Profilbild Carsten Ewald

    ungwissenheit schütz vor Strafe nicht

    29.10.24 13:50 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Leute, mal bei aller Liebe zu Plattitüden und gefährlichem Halbwissen:
    Der TE fragt, inwiefern ER SELBST sich strafbar macht wenn, er seinen Kumpel mit nimmt und der in seinem Beisein angelt.
    Das sich der Kumpel ohne Fischereischein, Gewässerkarte oder sonstige Erlaubnis (siehe Friedfischschein BrB) strafbar macht, ist eindeutig und klar.

    Nun gibt es hier einige die behaupten, der TE würde sich auch strafbar machen.
    DAFÜR braucht es Belege.
    Wir sind hier ja nicht in der Kirche, wo es um Glauben geht.

    Ich persönlich bezweifle, dass er sich strafbar macht, kann aber schlechterdings nicht die Nichtexistenz beweisen. 🤷

    29.10.24 14:22 3
  • Profilbild smellslikebleach

    Die Brandenburger Landesregierung hat hierfür extra eine Infobroschüre herausgegeben, die alle deine Fragen beantworten sollte:

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    Hakengröße nicht größer als Größe 8 (Bogenweite 2 cm).

    29.10.24 14:25 0
  • Profilbild Superflossi

    Ich schließe mich Bloomsmith deutlich an - sein Kumprl ist allein für sich selbst verantwortlich oder würdet ihr mit gültigem Fahrschein anfangen nachzufragen, ob die anderen Fahrgäste auch einen haben😂

    29.10.24 16:13 1
  • Profilbild smellslikebleach

    Nein, aber du würdest ggf. nachfragen, ob jemand fahren kann und darf, bevor du dich zu ihm / ihr ins Auto setzt, oder? Der Autovergleich hinkt deshalb etwas.

    29.10.24 16:15 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Natürlich ist nicht alles was hinkt auch ein Vergleich.
    Als Beifahrer machst du dich nicht strafbar, wenn der Fahrer keinen Führerschein hat.
    Als Fahrzeughalter hingegen machst du dich strafbar, wenn du jemanden ohne Führerschein mit deinem Fahrzeug fahren lässt.
    Das regelt der § 21 StVG

    Eine ähnliche Vorschrift bezüglich des Verleihens einer Angel an jemanden ohne Fischereischein ist mir nicht bekannt.
    Genau nach einer solchen ist hier gefragt worden.

    29.10.24 16:26 0
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler